Die Beihilfe muss demnach die Erfolgschancen des tatbestandserfüllenden Verhaltens erhöhen (NIGGLI/RIEDO, a.a.O., N. 7 ff. Vor Art. 24 StGB). 15.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis betrat der Beschuldigte 2, wie zuvor mit dem Beschuldigten 1 vereinbart, die Wohnung des Privatklägers einige Minuten nach dem Beschuldigten 1. Dabei erblickte er, wie der Beschuldigte 1 die ungeladene Pistole SIG- Sauer P229 auf den Privatkläger richtete und nahm wahr, dass der Beschuldigte 1 den Privatkläger schlug.