Auch zumal sich der Beschuldigte 2 mit auf den Weg nach K.________ (Ortschaft) machte, weil sie aufgrund ihrer Sucht Geldprobleme hatten und Drogen brauchten (pag. 124 Z. 80, pag. 125 Z. 103). Er habe zu dieser Zeit auch nichts gehabt (pag. 126 Z. 133) und der Beschuldigte 1 habe ihm versprochen, dass er etwas Geld kriege (pag. 127 Z. 168, pag. 423 Z. 44). Auch ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 das erbeutete Geld geteilt hätte, wenn dieses ihm aufgrund einer Forderung rechtmässig zugestande hätte. Die diesebezüglich