24 Privatklägers erblickte (pag. 110 Z. 43 f., pag. 114 Z. 232, pag. 423 Z. 33) offen gestanden wäre, rechtsumkehrt zu machen, die Örtlichkeit ohne zu zögern zu verlassen und alleine mit dem Zug wieder zurückzufahren. Stattdessen blieb er in der Türe und damit im Fluchtweg des Privatklägers stehen (pag. 110 Z. 45 ff., pag. 111 Z. 110 f., pag. 113 Z. 196, pag. 423 Z. 34 f.), breitete seine Arme aus (pag. 113 Z. 194), verschloss die Türe hinter sich (pag.