136 Z. 191). Erst anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab er an, es müsse mehr Geld gewesen sein, als er bei der Polizei angegeben habe. Er habe nachgerechnet, wieviel Geld dort gelegen haben müsse, nämlich insgesamt über CHF 700.00. Zwei Stromrechnungen und eine TV-Rech- nung (pag. 148 Z. 148 ff.). Die erst nachträgliche Erhöhung des angeblich entwendeten Betrags um fast das Doppelte erscheint nachgeschoben und nicht glaubhaft. Auf die Bezifferung des Privatklägers, es seien über CHF 700.00 gewesen, kann nicht abgestellt werden.