19 Indizien ermittelt werden können. Indizien (Anzeichen) sind Hilfstatsachen, die, wenn selber bewiesen, auf eine andere, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache schliessen lassen. Der erfolgreiche Indizienbeweis begründet eine der Lebenserfahrung entsprechende Vermutung, dass die nicht bewiesene Tatsache gegeben ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_804/2017 vom 23. Mai 2018 E. 2.2.3.4. mit weiteren Hinweisen). 13.2 Beweiswürdigung in concreto 13.2.1 Rahmensachverhalt