Der Beschuldigte 1 habe aggraviert: Zum Wissen des Beschuldigten 2 über die Waffe, habe der Beschuldigte 1 vor Berufungsinstanz neu vorgebracht, der Beschuldigte 2 habe sich wie ein kleines Kind gefreut, habe die Waffe angefasst, sie hätten eine Nacht lang damit «gespielt», sie auseinandergenommen. Sowie, die Waffe sei der Hauptgrund gewesen, warum man auf die Idee gekommen sei. Der Beschuldigte 2 habe ihn dazu gedrängt, er habe gesagt, «komm das machen wir». Weiter habe er zu Protokoll gegeben, sie seien dann zusammen die Waffe holen gegangen.