C.________ hat eine andere Wortwahl gebraucht. Er hat verschiedene Versionen ausgeführt, was er nach dem eigentlichen Vorfall zum Privatkläger gesagt habe (Warum hast du das nicht sofort gegeben resp. gib ihm das doch, dann sei es erledigt resp. er solle ihm einfach das Geld geben). Diese Aussage macht für das Gericht keinen Sinn, vielmehr macht Sinn, dass er – wie vom Privatkläger ausgeführt wurde – wie eine Rolle gespielt hat und die Frage «wo iser?» gestellt hat. Das Gericht stützt diesbezüglich auf die glaubhaften Aussagen des Privatklägers ab, welche dieser direkt nach dem Vorfall gemacht hat.