Für das Gericht ist auch erwiesen, dass A.________ die Waffe ohne C.________ geholt resp. ausgegraben hat. Wann genau der A.________ die Waffe geholt hatte, blieb unklar. Dies spielt aber für die weitere Beurteilung keine Rolle. A.________ macht insgesamt glaubhafte Aussagen und das Gericht stützt auf seine Angaben ab.