_ behändigte ein paar Hundert Franken und Drogen. Dem Privatkläger gelang es schliesslich doch, die Wohnung zu verlassen, woraufhin auch A.________ und danach C.________ die Wohnung in verschiedene Richtungen verliessen. Am Bahnhof K.________ (Ortschaft) trafen sich die beiden Beschuldigten wieder und fuhren mit dem Zug zurück in den Kanton Aargau. Der Geldbetrag wurde aufgeteilt und die Drogen hat A.________ bei sich behalten, wobei er davon C.________ auch etwas abgegeben hat.