__ betrat die Wohnung des Privatklägers zunächst alleine. Er hielt dem Privatkläger die Pistole an den Kopf und verlangte Geld und Drogen. Der Privatkläger hielt das Geschehen zunächst für einen Witz. Als er merkte, dass A.________ es ernst meinte, wollte er die Wohnung verlassen. In dem Moment schlug A.________ dem Privatkläger mehrmals mit der Pistole gegen den Kopf/Nacken und C.________, welcher unterdessen die Wohnung ebenfalls betreten hatte, versperrte dem Privatkläger den Weg und verlangte ebenfalls die Herausgabe des Geldes. Es kam zu einem Gerangel. A.________ behändigte ein paar Hundert Franken und Drogen.