__ (Ortschaft) begeben hat. Demnach bestreitet der Beschuldigte 2 die gemeinsame Entschlussfassung zum Raub, seine Beteiligung an der Planung desselben sowie die Absicht der unrechtmässigen Bereicherung. 10. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer insbesondere der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 30. November 2020 mit Beilagen (pag. 57 ff.), der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 30. November 2020 (pag. 171 ff.), der Anhalterapport der Kantonspolizei Aargau vom 9. Dezember 2020 (pag. 6 ff.), der Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 11. Dezember 2020 mit Beilagen