C.________ erklärte sich einverstanden, mit A.________ nach K.________ (Ortschaft) mitzugehen, um diesem bei «Schwierigkeiten» beim Eintreiben von Geld zu helfen, welches D.________ gemäss den von A.________ ihm gegenüber gemachten Angaben diesem geschuldet haben soll. Durch seine Beteiligung, nämlich dem Versperren des Wegs, der mündlichen Aufforderung, D.________ solle das Geld an A.________ übergeben und der Beteiligung am «Gerangel» leistete er einen nicht vernachlässigbaren Tatbeitrag an einer widerrechtlichen Eintreibung einer Geldforderung mittels Einsatz von Gewalt.