A.I. des erstinstanzlichen Urteildispositivs; pag. 457 f.), sowie weiter verfügt wurde, dass der Beschuldigte 1 in den Strafvollzug zurück geht und die sich beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern (nachfolgend KTD) befindenden Gegenstände (beschlagnahmte Waffe Pistole SIG- Sauer P229 mit zwei Magazinen und 70 Patronen 9mm Lugar) zur Vernichtung gemäss Art. 69 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.01) eingezogen werden (Ziff. A.III.1.+2. des erstinstanzlichen Urteildispositivs; pag. 458).