des Vergehens gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen; des widerrechtlichen Aneignens eines Kontrollschildes und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen (Ziff. A.I.1.-4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 457) und er verurteilt wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, zu einer Geldstrafe von 68 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'040.00, und zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde (Sanktionspunkte 1-3 unter Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteildispositivs; pag.