I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 8. April 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen Raubes, wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, wegen des widerrechtlichen Aneignens eines Kontrollschildes sowie wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz;