unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gesamten oberinstanzlichen Verteidigungskosten gemäss eingereichter Honorarnote III. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. 6.3 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Generalstaatsanwalt P.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 681 ff., Hervorhebungen im Original): A. A.________