schuldig zu erklären der Nötigung, begangen am 15. November 2020 in K.________ (Ortschaft), F.________strasse, z.N. von D.________, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen (nebst der nicht angefochtenen Übertretungsbusse sowie den erstinstanzlichen Verfahrenskosten) zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen bei einer gerichtlich zu bestimmenden Tagessatzhöhe, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Haft von 1 Tag;