4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten 1 von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht bei der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 22. März 2022; pag. 638 ff.) sowie über den Beschuldigten 2 ein aktueller Strafregisterauszug (23. März 2022; pag. 641) und ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 2. März 2022; pag. 617 ff.) eingeholt. Beiliegend zum Leumundsbericht reichte die Kantonspolizei Zürich drei Betreibungsregisterauszüge der Betreibungsämter N.________ (Ortschaft) (datierend vom 17. Februar 2022;