Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 22. Juli 2021 (pag. 499 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 544 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 28. Juli 2021 (Posteingang: 29. Juli 2021; pag. 557 ff.) beschränkte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten 1 die Berufung auf die erstinstanzlich ausgefällte Landesverweisung von 5 Jahren (Ziff. A.I.4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).