4 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'200.00 (Anteil Gebühren Untersuchung CHF 2'100.00; Anteil Gebühren Gericht CHF 1'600.00.00; Anteil Gebühren Auftritt Staatsanwaltschaft CHF 500.00) und Auslagen Untersuchung von CHF 832.30, insgesamt bestimmt auf CHF 5'032.30.