Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 99 Tagen werden im Umfang von 99 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 18.03.2021 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 68 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'040.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.