nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 66 Bern, 9. September 2021 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 23. Dezember 2021) Der Vorsitzende: Oberrichter Guéra Die Gerichtsschreiberin: