IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen bis 31.12.2017 Stunden Satz amtliche Entschädigung 24.25 200.00 CHF 4’850.00 Reisezuschlag CHF 0.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 410.00 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 5’260.00 CHF