Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 40'757.90. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00.