verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil/Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 1. Juli 2021 (BJS 20 28834). Die Untersuchungshaft von 135 Tagen (19. Januar 2016 bis 2. Juni 2016), die Polizeihaft von 1 Tag (30. Juni 2018) sowie die Ersatzmassnahmen (2. Juni 2016 bis 31. Juni 2017) im Umfang von 34 Tagen, total 170 Tage werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.