8.9 AKS); 5.8.3. infolge Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 7 km/h am 2. Mai.2019 auf der Strecke A12 J.________ Richtung P.________ (Ziff. 8.10 AKS). D. 60 A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 580.00 und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I. C. 5.5, 5.7, 5.8.1, 5.8.2 und 5.8.3 hiervor).