57 3. von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 5. Juni 2019 in F.________ durch Nichtbeachten von Haltezeichen der Polizei (Ziff. 8.7.3 AKS); 4. von der Anschuldigung der Übernahme, Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung von 4.6 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad von 42 %, ausmachend 1.9 Gramm Heroinbase), angeblich begangen von ca. 17. Januar 2016 bis 19. Januar 2016 in F.________ (Ziff. 9 AKS); ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausscheidung einer Entschädigung.