A. Das Strafverfahren gegen A.________ infolge Verjährung eingestellt wurde 1. wegen Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen zu nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkten zwischen ca. Silvester 2015/Neujahr 2016 und dem 19. Januar 2016 an der E.________(strasse) in F.________ zum Nachteil seiner damaligen Ehefrau C.________ (Ziff. 4 AKS); 2. wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen 2.1. in der Zeit zwischen dem 16. Januar 2016 und dem 17. Januar 2016 in F.________ 2.1.1. durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges (Ziff. 8.1.2 AKS);