Aufgrund dieser zahlreichen Vorstrafen und seiner absoluten Unbelehrbarkeit kann dem Beschuldigten nur eine ungünstige Legalprognose attestiert werden. Somit besteht durch den Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, welche auch nach dem Strafvollzug weiterbestehen dürfte. Die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem ist daher anzuordnen. VI. Kosten und Entschädigungen 27. Verfahrenskosten