53 In der Folge wurde er sieben weitere Male verurteilt. Der Beschuldigte zeigte sich als absolut unbelehrbar und uneinsichtig. Trotz Vorstrafen delinquierte er weiter und wurde sogar während des Strafvollzugs straffällig. Die Delikte gegen die körperliche Integrität von anderen Menschen richteten sich zudem nicht «nur» gegen seine Ehefrau, sondern auch gegen Drittpersonen (D.________), so dass er mit seinem erhöhten Gewaltpotential auch für die öffentliche Ordnung eine Gefahr darstellt.