Demnach kann zwar nicht von einer vollständigen beruflichen Integration die Rede sein, da er während seinen 13 Jahren Aufenthalt in der Schweiz keine mehrjährige Berufserfahrung aufweist oder sonstige Aus-/Weiterbildungen absolvierte, dennoch kann eine wirtschaftliche Integration – wie dies die Vorinstanz festhielt – nicht gänzlich verneint werden. Hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten lässt sich feststellen, dass dieser gemäss Erhebungsbericht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vom 12. August 2021 hohe Schulden im Umfang CHF 40'000.00 aufweist.