Die Kinder leben bei der Mutter und werden hauptsächlich von ihr betreut. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, dass er diese sehr wenig sehe, etwa zwei Stunden alle zwei Wochen (pag. 1268 Z. 36 ff.). Seine beiden Kinder aus erster Ehe bilden grundsätzlich Teil seiner Kernfamilie. Da zu diesen aber kein enger Kontakt besteht bzw. er diese selten sieht, kann nicht von einer tatsächlich gelebten