49 Zu beachten ist schliesslich auch, welche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom Täter ausgeht (vgl. BSK StGB I-ZURBRÜGG/HRUSCHKA, Art. 66a N 27 ff.). 26.4. Ausschreibung im SIS Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 92 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1414): Gemäss Art. 20 N-SIS-Verordnung kann das urteilende Gericht die Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) ausschreiben.