26. Allgemeines Gemäss dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Art. 66a Abs. 1 StGB verweist das Gericht einen Ausländer, welcher wegen einer Katalogtat verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz. Zu einer Verurteilung führen auch die (rechtswidrige und schuldhafte) Teilnahme (Anstiftung [Art. 24] und Gehilfenschaft [Art. 25]) an einem Delikt sowie die versuchte Deliktsbegehung (BSK-StGB II-ZURBRÜGG/HURSCHKA, a.a.O., Art.