45 Im Strafbefehl wurde eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen ausgefällt, weshalb die vorliegende Freiheitsstrafe von 62 Monaten – als schwerere Strafe – die Einsatzstrafe bildet. Die mit dem Strafbefehl ausgefällte Freiheitsstrafe ist mit 60 Tagen zu asperieren auf total 64 Monate. Nach Abzug der ausgefällten Freiheitsstrafe von 90 Tagen resultiert somit – als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 1. Juli 2021 - eine Freiheitsstrafe von 61 Monaten. Da wegen der ausschliesslichen Berufung des Beschuldigten das Verschlechterungsverbot gilt (Art.