Es ist dem Zufall zu verdanken, dass es bisher lediglich zu Sachschäden gekommen ist. Im Weiteren lassen sich seinen Vorstrafen als auch den vorliegenden Tatumständen entnehmen, dass der Beschuldigte sehr schnell zur Gewaltanwendung gegenüber anderen Menschen neigt und damit ein erhöhtes Aggressionspotential aufweist. So wurde er aus nichtigen Gründen gegenüber seiner Ex-Frau C.________ als auch gegenüber einem Mitinsassen gewalttätig.