Er delinquierte auch während laufendem Verfahren und sogar während der Verbüssung einer Freiheitsstrafe weiter. Trotz Entzugs des Führerausweises auf Probe setzte er sich etliche Male wieder hinter das Steuer eines Motorfahrzeugs; dies im Wissen darum, dass er dazu nicht mehr berechtigt war. Mehrfach wies er bei diesen Fahrten teilweise sogar qualifizierte Atemalkoholkonzentrationen auf und verursachte Verkehrsunfälle. Es ist dem Zufall zu verdanken, dass es bisher lediglich zu Sachschäden gekommen ist.