Der Beschuldigte hat sich insgesamt 13 Mal des Fahrens ohne Berechtigung schuldig gemacht. Die Kammer erachtet - entgegen der Vorinstanz – eine wesentlich strengere Freiheitsstrafe von 390 Tagen als angemessen, welche mit 240 Tagen resp. acht Monaten zu asperieren ist (auf total 50 Monate). 20.10. Fazit Tatkomponenten Es resultiert eine verschuldensangemessene Freiheitsstrafe von 50 Monaten.