Fahren ohne Berechtigung (Ziff. 8.1.1, 8.2.1, 8.3.2, 8.4, 8.5, 8.6.1, 8.6.2, 8.6.3, 8.6.4, 8.6.5, 8.6.6, 8.6.7 und 8.6.8 der Anklageschrift resp. der Anklageergänzung Hinsichtlich des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis bei Motorfahrzeugen sehen die VBRS-Richtlinien in den Versionen vom 1. Juli 2015, 1. Juli 2017 und vom 1. Januar 2019 eine Strafe ab 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00 vor. Der Beschuldigte hat sich insgesamt 13 Mal des Fahrens ohne Berechtigung schuldig gemacht.