Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit Motorfahrzeug (Ziff. 8.7.2 der Anklageschrift [Anklageergänzung]) Hinsichtlich des Referenzsachverhalts gemäss VBRS-Richtlinien wird auf das Voranstehende verwiesen. Der Beschuldigte verursachte am 5. Juni 2019 einen Bagatellunfall, indem er eine Mauer/Schild streifte. Die Kammer erachtet auch hier eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen angemessen, welche mit 10 Tagen zu asperieren ist (auf total 42 Monate).