Der Beschuldigte verursachte zwischen dem 16. Januar 2016 und dem 17. Januar 2016 einen Bagatellunfall, der zu einem Sachschaden an der Mauer der Stadt F.________ führte. In Anbetracht der vorliegenden Umstände erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen angemessen, welche mit 10 Tagen zu asperieren ist (auf total 41 Monate und 20 Tage).