Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Ziff. 8.1.4 der Anklageschrift) Die VBRS-Richtlinien in der Version per 1. Juli 2015 empfehlen für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motofahrzeug (ohne Unfall, mit Bagatellunfall wie Parkschaden, Zaun gestreift oder Schleichweg genutzt) eine Strafe von 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00. Der Beschuldigte verursachte zwischen dem 16. Januar 2016 und dem 17. Januar 2016 einen Bagatellunfall, der zu einem Sachschaden an der Mauer der Stadt F.________ führte.