Führen eines Motorfahrzeuges in qualifiziert angetrunkenem Zustand (Ziff. 8.3.3 der Anklageschrift) Die VBRS-Richtlinien in der Version vom 1. Juli 2017 sehen für einen Atemalkoholwert von 0.4 mg/l 25 Strafeinheiten vor (S. 16). Im Wiederholungsfall innert fünf Jahren wird eine Verdoppelung der Strafe empfohlen. Der Beschuldigte lenkte am 15. Juni 2018 in F.________ das vorerwähnte zum Gebrauch entwendete Fahrzeug. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.41 mg/l.