Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch (Ziff. 8.3.1 der Anklageschrift) Die Vorinstanz verwies auch diesbezüglich auf die VBRS-Richtlinien in der Version vom 1. Juli 2017, welche für die Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch als Fahrzeugführer eine Strafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mind. CHF 200.00 empfehlen (S. 19). Vorliegend hat sich der Beschuldigten einer Entwendung des Motorfahrzeuges seiner damaligen Freundin (und heutigen Ehefrau) V.________ schuldig gemacht.