20.8. Tatkomponenten und Asperation wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten (Ziff. 7 der Anklageschrift) Auch hinsichtlich dieses (Dauer-)Delikt verwies die Vorinstanz zutreffend auf die VBRS-Richtlinien in der Version per 1. Juli 2015, wonach ein Täter, der während einem Jahr den Unterhaltsbeitrag nicht bezahlt, obwohl sich die Finanzen nicht verändert haben, mit 60 Strafeinheiten sanktioniert werden soll. Faktoren, die zur Reduktion führen, sind Teilzahlungen oder knappe finanzielle Verhältnisse (S. 50).