Die Partnerin hat Angst wegen dem zu Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse (S. 49). Geschütztes Rechtsgut ist vorliegend das Mass an innerer Freiheit, das jeder Person die freie Entfaltung bzw. Bewahrung ihres psychischen Gleichgewichts garantieren soll (BSK StGB II-DELNON/RÜDY, a.a.O., Art.180 N 5). Indem der Beschuldigte C.________ eine Pistole gegen den Bauch drückte und ihr mit dem Tod drohte, verletzte er klarerweise dieses Rechtsgut. Betreffend die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts lässt sich feststellen, dass C.___