___ gewünscht, nicht in die Kita begleiten wollte. Wie die Vorinstanz korrekt feststellte, brauchte es demnach nur eine alltägliche und harmlose Meinungsdifferenz zwischen den Ehegatten, dass der Beschuldigte seiner Frau gegenüber derart gewalttätig reagierte (S. 80 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1440) und seine Macht demonstrierte. Mit seinen Gewalteinwirkungen wollte er ihr gegenüber seine Meinung durchsetzen und sie für ihren Widerspruch bestrafen. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was allerdings tatbestandsimmanent und damit neutral zu gewichten ist.