Der Beschuldigte trat und würgte sie im Badezimmer erneut. Es lässt sich damit feststellen, dass das brutale Vorgehen und das mehrfache Einwirken auf die körperliche und geistige Integrität von C.________ verschuldenserhöhend zu berücksichtigen sind. Weiter ist verschuldenserhöhend zu gewichten, dass die vorgenannten Gewalteinwirkungen allesamt in der eigenen Familienwohnung sowie in Anwesenheit der gemeinsamen Kinder erfolgt sind. Zudem war das Würgen und das Drücken des