_, welche die Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und D.________ unterband. In Anbetracht der Nähe der Tatbestandsverwirklichung und in Anbetracht dessen, dass der Beschuldigte selbst nichts unternommen hat, um diese zu verhindern resp. es hierfür das Mitwirken einer Drittperson gebraucht hat, erachtet die Kammer eine Reduktion von 6 Monaten als angemessen. 37 Gesamtverschulden / Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe beträgt damit 22 Monate.