20. Schwerstes Delikt, abstrakter Strafrahmen und Methodik Im Ergebnis sind die Delikte somit für die Strafzumessung nicht aufzuteilen in solche, welche vor und nach dem 29. November 2016 begangen worden sind. Die vorliegend schwerste Straftat ist die versuchte schwere Körperverletzung, begangen am 14. November 2017. Das Sanktionenrecht sieht für die vollendete schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis 10 Jahren vor (Art. 122 StGB).